Dumm gelaufen !

Herr van Lessen kündigt heute über das Stader Tageblatt seine Kandidatur als Bürgermeister an. Als Rechtsanwalt und angehender Verwaltungschef würde ich erst einmal die Rechtsgrundlagen prüfen – das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz. Nach § 80, Abs. 4 Nr. 1 ist nämlich nur wählbar, wer am Wahltag noch nicht 65 Jahre alt ist. Nach den Angaben in der FWG-Internetseite ist Herr van Lessen 1949 geboren. Die Wahl des Bürgermeisters findet im Frühjahr 2015 statt – dumm gelaufen!!