SPD-Fraktion zum Tageblatt-Artikel „Schranken am Krautsander Elbdeich“

Das Stader Tageblatt berichtete unter der Überschrift " Schranken am Krautsander Elbdeich", dass zwei Schranken für die Sicherheit des Werksverkehrs der Firma Hatecke und des öffentlichen Verkehrs notwendig werden. Außerdem sind einige Richtigstellungen vonseiten der SPD-Fraktion notwendig.

Zu dem heute erschienenen Artikel im Stader Tageblatt sind folgende Richtigstellungen notwendig:

Das Tageblatt schreibt: "Bereits im April hatten die Mitglieder des Verwaltungsausschusses beschlossen, die Straße …..zu sperren!". Richtig ist, dass die SPD-Mitglieder im Verwaltungsausschuss dem nicht zugestimmt haben.

Tageblatt: "Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung des Gemeinderats, der Polizei und des Landkreises wurde den Beteiligten klar….." An diesem Treffen haben nach unserer Kenntnis bis auf den Bürgermeister keine Mitglieder des Gemeinderates teilgenommen, jedenfalls nicht Mitglieder der SPD-Fraktion. Hierzu wurde auch nicht eingeladen. Dann hätten wir selbstverständlich teilgenommen. Es handelte es sich ausschließlich  um eine Fachbesprechung hinsichtlich der notwendigen Beschilderung.

Weiterhin besteht die Auffassung mehrerer Fraktionsmitglieder, dass der Bürgermeister im Rat die vorgesehenen Schranken als verkehrsbehördliche Anordnung des Verkehrsamtes dargestellt hat.

Die SPD-Fraktion hatte ich seit Beginn der Beratungen die Auffassung vertreten, dass die Straßenverkehrsbehörde, wenn sie die Notwendigkeit sieht, verkehrsbehördliche Maßnahmen  treffen zu müssen, dies auch tun sollte. Allerdings hatte sich seinerzeit eine Gesprächsrunde der Beteiligten darauf verständigt, dass die politischen Gremien des Rates über die mögliche Sperrung der Straße am Ruthenstrom beraten sollten. Dabei waren auch der Landrat und der Leiter des Straßenverkehrsamtes. Nachdem der Verwaltungsausschuss gegen die Stimmen der SPD die Sperrung montags – freitags, 6.30 – 16.30 Uhr beschlossen hatte, gab es das Treffen der Fachleute hinsichtlich der Umsetzung der im Raume stehenden verkehrsbehördlichen Anordnung. Dabei wurde – wie das Tageblatt berichtet – durch die Beteiligten die Auffassung vertreten, dass eine Schranke zur Sicherung des Werkverkehrs und der Verkehrsteilnehmer, die per Knopfdruck bei Bedarf geschlossen werden kann, notwendig sei.   Die uns vorliegende verkehrsbehördliche Anordnung des Straßenverkehrsamtes betrifft eindeutig lediglich die im Straßensperrung. Im Schreiben des Straßenverkehrsamtes heißt es wörtlich: „Ich möchte Sie bitten, diesen Vorschlag (Anmerk.: Einrichtung zweier Schranken per Knopfdruck), der sowohl der Sicherheit der Radfahrer als auch dem Personal der Bootswerft dient, zu prüfen“. Hier gilt für die SPD-Fraktion: Entweder das Straßenverkehrsamt trifft die verkehrsbehördliche Anordnung für die Aufstellung der  Schranken oder die Ratsgremien müssen wie bei den vorangegangenen Beschlüssen beraten und beschließen. Grundsätzlich sieht die SPD-Fraktion die Notwendigkeit zweier Schranken – wie beschrieben – um die Sicherheit und Zulässigkeit des Werkverkehrs und die Sicherheit der Autofahrer und Fahrradfahrer zu gewährleisten. Das hätte von Anfang an die Möglichkeit sein können, das Problem einvernehmlich zu lösen. Die Sperrung der öffentlichen Straße am Ruthenstrom während der Betriebszeiten lehnen wir weiterhin ab, müssen aber die dafür erteilte verkehrsbehördliche Anordnung des Landkreises akzeptieren.